Rechtsgrundlagen
Grundlegende Rechtsakte und Vorschriften zur Tätigkeit der Agentur im Prozess der Gewinnung strategischer Investoren:
1. Erlass des Präsidenten der Republik Belarus vom 25. Mai 2010 Nr. 273 „Über die Gründung der staatlichen Einrichtung „Nationale Agentur für Investitionen und Privatisierung“ (in der Fassung vom 22. April 2011)
Durch den Erlass wurden der GU „Nationale Agentur für Investitionen und Privatisierung“ im Rahmen der erteilten Vollmachten von Privatisierungsorganen in Bezug auf einzelne Privatisierungsobjekte folgende Funktionen delegiert:
- Gewinnung in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften von Fachkräften, darunter auch Finanzberatern, zur Arbeit, die mit der Umsetzung der Privatisierung verbunden ist;
- Teilnahme an der Erarbeitung der Entwürfe von Entscheidungen über die Privatisierung der Aktien (Satzungsanteile), die sich im Besitz der Republik Belarus oder seiner administrativ-territorialen Einheiten befinden, in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung;
- Erarbeitung von Vorschlägen über das Verfahren und die Bedingungen des Verkaufs von Privatisierungsobjekten;
- Einrichtung einer Kommission zur Durchführung der Auktionen (Ausschreibungen) für den Verkauf von Privatisierungsobjekten;
- Organisation der Auktionen (Ausschreibungen) für den Verkauf von Privatisierungsobjekten;
- Ausübung nach dem Beschluss des Präsidenten der Republik Belarus anderer Befugnisse der Privatisierungsorgane in Bezug auf einzelne Privatisierungsobjekte.
2. Verordnung des Ministerrates der Republik Belarus vom 26. August 2011 № 1139 „Über die Genehmigung der Liste der Privatisierungsobjekte, in deren Bezug die staatliche Einrichtung „Nationale Agentur für Investitionen und Privatisierung“ die Befugnisse der Privatisierungsorgane ausübt" (in der Fassung der Verordnung des Ministerrates der Republik Belarus vom 01. Oktober 2012 Nr. 901)
Durch die Verordnung wurde die Liste der Privatisierungsobjekte genehmigt, in deren Bezug die staatliche Einrichtung „Nationale Agentur für Investitionen und Privatisierung“ die Befugnisse der Privatisierungsorgane in Übereinstimmung mit dem Erlass des Präsidenten der Republik Belarus vom 25. Mai 2010 Nr. 273 ausübt. Die Liste enthält die folgenden Objekte der Privatisierung:
- Aktien der offenen Aktiengesellschaft „Baranowitschskij Kombinat zhelesobetonnyh konstruktsij“ (Baranowitschsker Kombinat für Stahlbetonkonstruktionen)
- Aktien der offenen Aktiengesellschaft „Belsantechmontazh-2“
- Aktien der offenen Aktiengesellschaft „Automagistral“
- Aktien der offenen Aktiengesellschaft „Stroitelno-montazhnyj trest Nr. 8“ (Bau- und Montagetrust Nr. 8)
- Aktien der offenen Aktiengesellschaft „Stroitelno-montazhnyj trest Nr. 8“ (Bau- und Montagetrust Nr. 8)
- Aktien der offenen Aktiengesellschaft „Medplast“
- Aktien der offenen Aktiengesellschaft „Konfa“
- Aktien der offenen Aktiengesellschaft “Minskij margarinjwyj sawod” (Minsker Margarinewerk)
3. Abkommen zwischen dem Wirtschaftsministerium der Republik Belarus und der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung über die Bereitstellung von Geldmitteln (Zuschuss) des österreichischen Treuhandfonds für das Projekt zur Privatisierung N TF 098603 vom 22. Dezember 2010.
Im Abkommen wurden grundlegende Ansätze zur Suche und Gewinnung des strategischen Investors, Liste der Leistungen von Finanzberatern, Kriterien zur Auswahl von Unternehmen für das Pilotprojekt festgelegt.
4. Anordnung des Wirtschaftsministeriums der Republik Belarus vom 22.06.2012 Nr. 72 „Über den Koordinierungsrat für die Fragen der Umsetzung des Projektes zur internationalen technischen Hilfe „Unterstützung der Privatisierung“
Durch die Anordnung wurden die Zusammensetzung des Rates und die Bestimmung über den Koordinierungsrat für die Fragen der Umsetzung des Projektes zur internationalen technischen Hilfe „Unterstützung der Privatisierung“ bestätigt.
Dem Koordinierungsrat unter der Leitung vom Minister für Wirtschaft gehören Mitarbeiter der Agentur, Vertreter der Ministerien für Architektur und Bauwesen, Verkehrswesen, Finanzen, der Konzerne „Belgospishcheprom“ und „Belneftechim“, des Staatlichen Vermögensausschusses, der Gebietsexekutivkomitees. Neben den Mitgliedern des Koordinierungsrates nehmen an der Sitzung die Vertreter der Administration des Präsidenten, des Ministerrat-Apparates teil.
Der Koordinierungsrat wurde zur Gewährleistung des Zusammenwirkens der interessierten staatlichen Behörden zum Zweck der effizienten Umsetzung des Projekts gegründet.
Die Hauptaufgaben des Koordinierungsrates sind:
- Ausarbeitung von Vorschlägen in Bezug auf die Maßnahmen, die durch die Agentur durchgeführt und geplant werden;
- Bearbeitung von Problemfragen, die im Laufe der Projektumsetzung entstehen.